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Wir bilden folgende Klassen aus

       A1

     

  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
     

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

       A2

     

  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

       A

     

  • Kraftrad über 45 km/h bbH

    • über 35 kW Motorleistung,

    • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
       

  • Kraftfahrzeuge

    • Motorleistung mehr als 15 kW,

    • Hubraum mehr als 50 ccm.

    • mit symmetrisch angeordneten Rädern

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

 

       B

     

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
     

  • Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG,

    • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

       B (196)

     

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht O, 1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin

• seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, das Mindestalter von 25 Jahre    erreicht hat,

• eine Fahrerschulung durchlaufen hat,

• beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B vor deren

• Eintragung den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann, u innerhalb eines Jahres    nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl 196 beantragt.

Die Berechtigung gilt nur im Inland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach 5 15 Absatz 3 FeV (Bonusregelung) nicht möglich ist.

       Mofa

     

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein). Mindestalter 15 Jahre.

         L

     

  • Traktoren bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
     

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
     

  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

 

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Siegfried Broschk

Einweisungsseminar als Moderator (seit 06.12.1986)

 

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger